Hat man eine Reise nach London gebucht, aber wird kurzfristig krank oder verliert den Job, kann der Urlaub schon einmal in Gefahr geraten. In solchen Fällen erweist sich jedoch eine Reiserücktrittsversicherung als dienlich, weil sie den Urlauber davor schützen kann, dass er auf all seinen Kosten sitzen bleibt. Doch in welchen Fällen zahlt eine Reiserücktrittsversicherung sonst noch und welche Fallstricke lauern im Zusammenhang mit dieser Police?
Reiserücktrittsversicherung: Wann hilft sie – und wann nicht?

Eine Reiserücktrittsversicherung berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag
Es gibt viele Gründe für eine Reiserücktrittversicherung. Auch, wenn es nur mal ein günstiger Kurztrip nach London sein soll, kann immer noch viel bis zum Abreisetag schiefgehen. Das ist im Falle des lang ersehnten Urlaubes gleich doppelt bitter, denn das Geld hat man bereits vorab überwiesen. Zudem machen viele Menschen auch nur einmal im Jahr Urlaub und freuen sich schon weit im Vorfeld auf die schönste Zeit des Jahres. Bereits bei Abschluss des Reisevertrages kommen viele Urlaubsuchende mit dem Instrument der Reiserücktrittsversicherung in Berührung. Das ist eine Police, die man parallel zur eigentlichen Reise abschließen muss. Die Wahl hat man dabei zwischen verschiedenen Anbietern und die Unterschiede sind dabei zum Teil eklatant:
- Gründe für Reiserücktritt unterscheiden sich
- Kosten sind ebenfalls stark unterschiedlich
- Service der Dienstleister variiert voneinander
Zum einen treten beim Vergleich der verschiedenen Reiserücktrittsversicherungen Unterschiede in Bezug auf diejenigen Gründe auf, die den Reisenden überhaupt zu einem ordnungsgemäßen Rücktritt berechtigen. Außerdem sind bei identischen Leistungen unterschiedliche Preise auszumachen. Bei bekannten Versicherern ist man in der Regel als Verbraucher auf der sicheren Seite, hat allerdings auch den Nachteil, zum Teil den Namen mitbezahlen zu müssen. Wenig Anlass zur Kritik besteht hingegen bei den renommierten Unternehmen bezüglich des Services.
Stornierung ist nicht gleichbedeutend mit der Rückzahlung des Geldes

Viele nicht so erfahrene Urlauber fragen sich, warum sie überhaupt von einer Reiserücktrittsversicherung profitieren können, wenn vielfach auch die Stornierung der Reise bis zum Ende hin möglich ist. Der Grund dahinter ist schnell erklärt, denn wer die Reise „nur“ storniert, bekommt nicht automatisch sein Geld zurückgezahlt. Vielmehr ist es so, dass sich die Anbieter eine Stornierung teuer in Form einer Stornogebühr bezahlen lassen. Dabei sind die Gebühren umso höher, desto kurzfristiger die Stornierung stattfindet. Das geht in der Praxis so weit, dass bis zu 100 Prozent des gezahlten Geldes einbehalten werden, man also finanziell genauso gestellt wird, als wenn man die Reise angetreten hätte. Ab welchem Zeitpunkt die volle Summe einbehalten wird, ist dabei von dem jeweiligen Veranstalter abhängig. Aus dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ergeben sich in diesem Kontext gleich mehrere Vorteile:
- Stornogebühren bis 100 Prozent werden übernommen
- Der Abschluss einer solchen Versicherung ist schnell und unkompliziert
- Die Kosten sind heutzutage nicht mehr sonderlich hoch
Für denjenigen Nutzen, den eine Reiserücktrittsversicherung im Falle des Falles bietet, lohnt es sich gerade bei langen Urlauben heutzutage nicht mehr, auf die zusätzliche Sicherheit zu verzichten. Man sollte sich allerdings vergegenwärtigen, dass die Versicherung normalerweise nur Fälle abdeckt, die vor dem Antritt der Reise geschehen. Somit greift sie in Konstellationen, in denen die Reise abgebrochen wird, nicht ein.
Versicherung zahlt unter anderem bei Jobverlust und Krankheit

Interessant sind die Fälle, in denen die Reiserücktrittsversicherung zahlt und natürlich auch diejenigen, wo das nicht der Fall ist. Aufschluss hierüber gibt die nachstehende Tabelle:
Gründe | Kostenübernahme |
---|---|
Unvorhersehbare schwere Krankheit | Ja |
Unvorhersehbarer Arbeitsplatzverlust | Ja |
Todesfall in Familie | Ja |
Schwerer Unfall oder Opfer einer Straftat | Ja |
Geringe Verspätung des ÖPNV oder Stau | Nein |
Streit bei den Reisenden | Nein |
Zu den am häufigsten anzutreffenden Gründen für die Beanspruchung einer Reiserücktrittsversicherung gehören unstrittig die Krankheit und der Jobverlust. Wer krank wird, sollte sich auf jeden Fall durch ein ärztliches Attest bescheinigen lassen, dass er in keinem Fall die Reise antreten kann. Hierbei ist auch wichtig, dass die Krankheit akut eingetreten ist: Vorerkrankungen, bei denen sich der Zustand jederzeit verschlechtern kann, sind bei vielen Anbietern nicht versichert.
Interessant für Paare ist außerdem: Reicht der Partner die Scheidung ein, berechtigt auch das zum Reiserücktritt, ein bloßer heftiger Streit ist hierfür jedoch nicht ausreichend. Knifflig wird es bei der Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer mit diesen anreist, muss immer einen gewissen Puffer einplanen. Auf jeden Fall zahlen tut die Reiserücktrittsversicherung, wenn die Verspätung die Grenze von zwei Stunden passiert. Bei lediglich geringfügigen Verspätungen von beispielsweise einer halben Stunde lehnt die Versicherung die Kostenübernahme jedoch ab.

Kunden müssen Geld eigenständig von Versicherung zurückfordern
Muss man die Reiserücktrittsversicherung aus einem anerkannten Grund beanspruchen, stellt sich für die Versicherten natürlich die Frage, wie sie ihr Geld genau zurückerhalten. Zunächst einmal sollte man seiner Versicherung schnellstmöglich den Eintritt eines anerkannten Ereignisses mitteilen und entsprechende Nachweise am besten gleich mit einreichen. Das verhindert unnötige Nachfragen und beschleunigt auch den gesamten Prozess der Bearbeitung. Kommt die Prüfung des Versicherers zu einem positiven Ergebnis, wird er dem Versicherten das Geld in der Regel innerhalb von zwei Wochen auf dem Konto gutschreiben. Schlecht stehen hingegen die Chancen, wenn man seine Versicherung erst im Nachhinein informiert und auch keinerlei Nachweise über den Eintritt eines Rücktrittsgrundes erbringen kann. Dann nämlich geht die Versicherung automatisch davon aus, dass ein entsprechender Grund nicht vorgelegen hat und verweigert die Auszahlung. Möglicherweise kann man sich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung aber auch sparen, wenn man bereits eine gehobene Kreditkarte besitzt:
- Die Mastercard Gold beinhaltet bei vielen Banken bereits eine Reiserücktrittsversicherung
- Auch die Barclaycard Platinum Double kann mit dieser Zusatzleistung aufwarten
Wer viel im Ausland unterwegs ist, kann im Übrigen auch von der jeweils enthaltenen Auslandskrankenversicherung profitieren.
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