Wenn Sie kein britischer Staatsangehöriger bzw. kein Staatsangehöriger der Länder der European Economic Area (EEA) sind, benötigen Sie möglicherweise ein Visum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum unabhängig davon, weshalb sie ins Vereinigte Königreich reisen. Die Einreisegenehmigung unterliegt strengen Bestimmungen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Seit dem 2. April 2025 ist jedoch für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen, wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/Visum vorliegt.
In vielen anderen Fällen ist seit Oktober 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU- Studierende müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.